Um unseren gemeinsamen Wohnraum zu sichern und in Selbstverwaltung zu leben, haben wir die Genossenschaft Gut Möglich eG gegründet. Die Rechtsform einer Genossenschaft ermöglicht es uns die Rechte und Pflichten, die mit dem Besitz des Hofes einher gehen, gemeinsam zu tragen. Hier findet ihr die Satzung.

Um die Finanzierung dauerhaft sicher zu stellen, sind wir auf externe Investitionen in unser Projekt angewiesen. Dies erfolgt in Form von Direktkrediten. Wenn ihr daran interessiert seid, unsere Genossenschaft zu unterstützen und euer Geld sozial gerecht, nachhaltig und ökologisch investieren möchtest, seid ihr bei uns also genau richtig.

Hier könnt ihr euch schon einmal einen Mustervertrag für die Direktkredite ansehen, damit ihr eine Vorstellung davon habt, was euch konkret erwartet.

Weitere Erklärungen zu dem Vertrag und den Konditionen findet ihr im Folgenden:


„Lieber 1000 Freunde im Rücken, als eine Bank im Nacken!“

Direktkredite (Nachrangdarlehen) stellen eine Möglichkeit zum solidarischen Geldverleih dar – Menschen, die sich unserem Projekt und unserem Lebensentwurf zugehörig fühlen, können via Kreditvergabe unser Projekt unterstützen. Mit dieser Stütze vermeiden wir Umwege über hohe Bankkredite und nehmen gemeinsam mit euch auch finanziell unsere Selbstorganisation in Angriff.
Bei uns macht niemand Gewinn mit eurem Geld, da wir dieses für unser nichtkommerzielles Projekt nutzen und ein heterogenes, ökologisch orientiertes und generationsübergreifendes Zusammenleben entwerfen. Kreditgebende werden hinsichtlich unserer Entwicklung und unseres Wachstums gerne beteiligt – so bieten wir euch Transparenz, Partizipation und lebensweltliche Nähe. Ja, wir werben mit ideellen Vorstellungen, aber private Anlagen bei Banken werden zurzeit in der Regel nicht wesentlich höher verzinst.
Apropos Zinsen…

Vertragsabwicklung = Bürokratie… Um übermäßige Aufwände zu verhindern, nehmen wir Summen ab einer Höhe von 500 € entgegen. Unabhängig von der Höhe des Geldbetrages und der Laufzeit des Vertrages bieten wir Geldanlagen mit 0,5% bis 2,5% Zinsen. Jede investierende Person hat die Möglichkeit, in eigenem Ermessen eine Zinshöhe zu wählen, wobei jeder angebotene Satz ein Darlehensprodukt darstellt. Innerhalb eines Geschäftsjahres darf durch den Abschluss der Nachrangdarlehen jedes Darlehensprodukt eine maximale Gesamthöhe von 100.000 € erreichen (Bagatellgrenze). Eure Zinsgewinne, die im Laufe des Jahres anfallen, werden von uns jährlich zum Jahresende, bzw. als Summe (Darlehensbetrag + Zinsertrag) nach Ablauf der Vertragslaufzeit an euch ausbezahlt.

Ein Nachrangdarlehen charakterisiert sich dadurch, dass die Rückzahlung dessen sowie der Zinsen von unserer Zahlungsfähigkeit abhängt. Sollte Gut Möglich eG das Kapital zur Erfüllung ihrer (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigen, kann der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens und der Auszahlung von Zinsen nicht geltend gemacht werden, da dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten Direktkreditgebende mit ihren Darlehensforderungen im Rang hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger zurück. Die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen kann insofern von der Gut Möglich eG nicht garantiert werden, d. h. es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch.
Mit diesem Rangrücktritt bietet ihr uns als Direktkreditgebende einen besonderen finanziellen Schutz, um das Projekt auch in Dürren nicht zu gefährden und die Banken zu bedienen. Für all jene, welche sich diese besondere Form der Solidarität vorstellen können: Schreibt, ruft, stupst uns gerne an!

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