Um unseren gemeinsamen Wohnraum zu sichern und in Selbstverwaltung zu leben, haben wir die Genossenschaft Gut Möglich eG gegründet. Die Rechtsform einer Genossenschaft ermöglicht es uns die Rechte und Pflichten, die mit dem Besitz des Hofes einher gehen, gemeinsam zu tragen. Hier findet ihr die Satzung.
Um die Finanzierung dauerhaft sicher zu stellen, sind wir auf externe Investitionen in unser Projekt angewiesen. Dies erfolgt in Form von Direktkrediten. Wenn ihr daran interessiert seid, unsere Genossenschaft zu unterstützen und euer Geld sozial gerecht, nachhaltig und ökologisch investieren möchtest, seid ihr bei uns also genau richtig.
Hier könnt ihr euch schon einmal einen Mustervertrag für die Direktkredite ansehen, damit ihr eine Vorstellung davon habt, was euch konkret erwartet.
Weitere Erklärungen zu dem Vertrag und den Konditionen findet ihr im Folgenden:
„Lieber 1000 Freunde im Rücken, als eine Bank im Nacken!“
Direktkredite (Nachrangdarlehen) stellen eine Möglichkeit zum
solidarischen Geldverleih dar – Menschen, die sich unserem Projekt und
unserem Lebensentwurf zugehörig fühlen, können via Kreditvergabe unser
Projekt unterstützen. Mit dieser Stütze vermeiden wir Umwege über hohe
Bankkredite und nehmen gemeinsam mit euch auch finanziell unsere
Selbstorganisation in Angriff.
Bei uns macht niemand Gewinn mit eurem
Geld, da wir dieses für unser nichtkommerzielles Projekt nutzen und ein
heterogenes, ökologisch orientiertes und generationsübergreifendes
Zusammenleben entwerfen. Kreditgebende werden hinsichtlich unserer
Entwicklung und unseres Wachstums gerne beteiligt – so bieten wir euch
Transparenz, Partizipation und lebensweltliche Nähe. Ja, wir werben mit
ideellen Vorstellungen, aber private Anlagen bei Banken werden zurzeit
in der Regel nicht wesentlich höher verzinst.
Apropos Zinsen…
Vertragsabwicklung = Bürokratie… Um übermäßige Aufwände zu verhindern, nehmen wir Summen ab einer Höhe von 500 € entgegen. Unabhängig von der Höhe des Geldbetrages und der Laufzeit des Vertrages bieten wir Geldanlagen mit 0,5% bis 2,5% Zinsen. Jede investierende Person hat die Möglichkeit, in eigenem Ermessen eine Zinshöhe zu wählen, wobei jeder angebotene Satz ein Darlehensprodukt darstellt. Innerhalb eines Geschäftsjahres darf durch den Abschluss der Nachrangdarlehen jedes Darlehensprodukt eine maximale Gesamthöhe von 100.000 € erreichen (Bagatellgrenze). Eure Zinsgewinne, die im Laufe des Jahres anfallen, werden von uns jährlich zum Jahresende, bzw. als Summe (Darlehensbetrag + Zinsertrag) nach Ablauf der Vertragslaufzeit an euch ausbezahlt.
Ein Nachrangdarlehen charakterisiert sich dadurch, dass die Rückzahlung
dessen sowie der Zinsen von unserer Zahlungsfähigkeit abhängt. Sollte
Gut Möglich eG das Kapital zur Erfüllung ihrer (nicht nachrangigen)
fälligen Verbindlichkeiten benötigen, kann der Anspruch auf Rückzahlung
des Darlehens und der Auszahlung von Zinsen nicht geltend gemacht
werden, da dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen würde.
Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten Direktkreditgebende mit
ihren Darlehensforderungen im Rang hinter die Forderungen aller nicht
nachrangigen Gläubiger zurück. Die Rückzahlung des Darlehens und die
Zahlung von Zinsen kann insofern von der Gut Möglich eG nicht garantiert
werden, d. h. es handelt sich nicht um einen unbedingten
Rückzahlungsanspruch.
Mit diesem Rangrücktritt bietet ihr uns als
Direktkreditgebende einen besonderen finanziellen Schutz, um das Projekt
auch in Dürren nicht zu gefährden und die Banken zu bedienen. Für all
jene, welche sich diese besondere Form der Solidarität vorstellen
können: Schreibt, ruft, stupst uns gerne an!